AGB

 

Allgemeine Kundendienstbedingungen (Stand: 01.03.2019)

1. Übertragung und Instandhaltung
Der Löscherbesitzer überträgt der Firma Prätorius Brandschutztechnik und Zubehör, nachstehend als Prätorius bezeichnet, die Instandhaltung der bei ihm vorhandenen und noch hinzukommenden tragbaren und fahrbaren Feuerlöschgeräte nach DIN 14406 Teil 4 TRB 532 und TRB 801.

2. Leistungen
Die Instandhaltung der Feuerlöschgeräte des Löscherbesitzers erfolgt durch einen Sachkundigen Mitarbeiter der Firma Prätorius. Die Instandhaltungsarbeiten werden nach den Prüf- und Füllanleitungen der Hersteller ausgeführt. Die Instandhaltung umfasst die in der DIN 14406 Teil 4 vorgeschriebenen Leistungen.

3. Kosten
Die Prüfgebühren beziehen sich jeweils auf eine turnusmäßige Wartung des vorhandenen Löscherbestandes beim Löscherbesitzer.
Etwa notwendige Ersatzteile, Lösch - und Druckmittel werden zu den gültigen Listenpreisen geliefert. Die Berechnung der Instandhaltung und Ersatzteilkosten erfolgt durch die Firma Prätorius. Alle Preise zuzüglich der zurzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Außertourlich notwendige Prüf- und Füllarbeiten (beispielsweise nach Brandfall oder nach sonstigen unvorhergesehenen Ereignissen) werden von Prätorius oder dem sachkundigen Prüfer entsprechend dem notwendigen Aufwand dem Löscherbesitzer in Rechnung gestellt. Die Firma Prätorius ist berechtigt, durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Löscherbesitzer die im Vertrag vereinbarte Prüfgebühr anteilmäßig zu erhöhen, wenn seit Vertragsabschluss eine mehr als 5%-ige Erhöhung der Lebenshaltungskosten der mittleren Verbrauchergruppe eingetreten ist.
In diesem Falle ist die Firma Prätorius verpflichtet, die veränderten Gebühren mindestens 3 Monate vor der nächsten Wartung bekannt zu geben.

4. Zahlung
Rechnungen für Kundendienstleistungen sind sofort nach Rechnungsstellung in bar oder durch Überweisung ohne Abzug fällig.

5. Vertragsdauer
Der Vertrag wird auf die Dauer von 2 Jahren abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einem der Vertragspartner mindestens 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich dem anderen Vertragspartner gegenüber gekündigt worden ist.

6. Gewährleistungsansprüche
Die Gewährleistungsfristen der Firma Prätorius oder des von ihr bevollmächtigten Sachkundigen beträgt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften 6 Monate. Für Mängel leistet die Firma Prätorius oder der von ihr beauftragte Sachkundige kostenlos Ersatz oder Austausch der schadhaft gewordenen Teile, sofern es sich nicht um Fremdeinwirkung handelt. Eine Haftung entfällt, wenn offensichtliche Mängel des Löschgerätes gegenüber der Firma Prätorius oder dem eingesetzten Sachkundigen nicht unverzüglich schriftlich gemeldet werden.

7. Erfüllungsort
Soweit der Löscherbesitzer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Sitz der Erfüllungsort und der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.